Verfassungstag 

23. Mai

bevorstehende Twitter-Aktion
#Verfassungstag
account: demokratieFeiernWaldeckFrankenberg

Am 23.5.49 wurde das 1. Grundgesetz auf deutschem Boden verabschiedet.
Und nein, Überraschung! - nicht (nur) das Grundgesetz der BRD von 1949.

Am 23.5.1849 verkündete Regentin Emma für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont das Staatsgrundgesetz.
In 146 Paragraphen formulierte es u.a. "Grundrechte für das Volk". 
Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Verhaftung nur mit richterlichem Befehl. Die Todestrafen sind abgeschafft. Die Wohnung ist unverletzlich. Das Briefgeheimnis ist gewährleistet. Jeder Staatsangehörige hat das Recht, in Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Pressefreiheit darf unter keinen Umständen beschränkt oder aufgehoben werden. Ein jeder hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Es steht einem jeden frei, seinen Beruf frei zu wählen. Die Landesbewohner haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu #versammeln. Vereine d.h. Parteien gründen. Beschwerde- und Petitionsrecht. Das Eigentum ist unverletzlich.  

Demokratie und Grundrechte haben tieferer Wurzeln als uns oft bewusst ist 


Fazit: folgt....


Danke an die Fürstlich Waldeckische HofBibliothek Bad Arolsen für das Faksimile des Regierungsblatts vom 29.5.1849.