Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wir haben - in Abweichung (!) zum derzeit gültigen Grundgesetz-Text - den Begriff der Rasse in Anführungszeichen gesetzt, um zu verdeutlichen, dass es keine Menschenrassen gibt* und die unkritische Verwendung des Wortes den Rassen-Mythos bestätigt.
und wenn wir schon mal dabei sind :-), wäre eine Ergänzung bezüglich der sexuellen Orientierung auch überfällig, wenn man nicht in Überanstrengung des Begriffs 'Geschlecht' diese darunter subsumieren möchte.
Wir würden folgenden GG-Text favorisieren:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Orientierung, seiner Abstammung, aufgrund rassistischer Einstellung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
*seit dem Aussterben der Neandertaler etc. lebt auf der Erde heute aus der Gruppe der Famlie der Menschenaffen und der Spezies der Hominini nur noch eine Art: homo sapiens.